- Umwelthaftung
- Umwelthaftung,die durch das Umwelthaftungsgesetz vom 10. 12. 1990 (UmweltHG, in Kraft seit 1. 1. 1991) eingeführte Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen (z. B. der chemischen Industrie) für von der Anlage ausgehende Umwelteinwirkungen, durch die ein Mensch getötet, an Körper oder Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird (§ 1 UmweltHG). Unter Umwelteinwirkungen versteht das Gesetz (§ 3) Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Die Haftung ist durch Höchstbeträge (jeweils 160 Mio. DM für Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung einerseits und Sachbeschädigungen andererseits) begrenzt (§ 15). Eine weitergehende Haftung aufgrund anderer Vorschriften, besonders bei Verschulden aus unerlaubter Handlung, bleibt unberührt (§ 18).
Universal-Lexikon. 2012.